Arbeitsunfähigkeit nach einer schweren Operation

                                                   

Neben den gesundheitlichen Herausforderungen kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu. Viele Betroffene wissen nicht, welche Leistungen ihnen während einer längeren Arbeitsunfähigkeit zustehen und welche Möglichkeiten es gibt, wenn eine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht sofort möglich ist.



Bis zu 6 Wochen

Bist du angestellt, erhältst du in der Regel für bis zu sechs Wochen weiterhin dein Gehalt vom Arbeitgeber (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).

Für Selbstständige und Freiberufler gelten andere Regelungen. Hier kommt es darauf an, ob und wie du dich gegen einen Verdienstausfall abgesichert hast.


Ab der 7. Woche

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung kann bei gesetzlich Versicherten in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt werden.

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens. Dadurch kann das monatlich verfügbare Einkommen deutlich sinken.

Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung grundsätzlich für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.


Wenn die Rückkehr in den Beruf nicht sofort möglich ist

Wenn du länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig bist, kann ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden. Ziel ist es, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Je nach gesundheitlicher Situation können zum Beispiel eine Anpassung der Arbeitszeit, der Aufgaben oder des Arbeitsplatzes infrage kommen. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung kann möglich sein. Dabei wird die Arbeitszeit schrittweise erhöht, während du zunächst weiterhin als arbeitsunfähig giltst.

Wichtig: Eine stufenweise Wiedereingliederung soll grundsätzlich dabei helfen, wieder an die bisherige Tätigkeit herangeführt zu werden. Sie ist daher nicht automatisch die richtige Lösung, wenn bereits feststeht, dass eine dauerhafte Beschäftigung nur mit deutlich weniger Stunden oder in einer anderen Tätigkeit möglich sein wird.


Wenn du dauerhaft nicht mehr wie bisher arbeiten kannst

Wenn du aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkungen deinen bisherigen Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben kannst, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je nach Situation können beispielsweise eine Anpassung des Arbeitsplatzes, eine andere Tätigkeit, Leistungen zur beruflichen Teilhabe oder eine Umschulung infrage kommen.

Für Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bestehen zudem besondere Regelungen zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. Unter bestimmten Voraussetzungen können technische Arbeitshilfen oder Arbeitsassistenz unterstützt werden.


Erwerbsminderungsrente

Wenn deine gesundheitlichen Einschränkungen so stark sind, dass du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft nur noch eingeschränkt arbeiten kannst, kann eine Erwerbsminderungs-rente infrage kommen.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob du deinen bisherigen Beruf noch ausüben kannst, sondern wie viele Stunden du unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kannst.

Eine volle Erwerbsminderungsrente kann grundsätzlich infrage kommen, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich kann grundsätzlich eine teilweise Erwerbsminderungsrente infrage kommen.

Die Höhe der Rente hängt unter anderem von den bisherigen Versicherungszeiten und Beiträgen ab. Außerdem müssen weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Wichtig: Eine Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht automatisch, dass du nie wieder arbeiten kannst.

Seit 2024 können Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, eine Beschäftigung oder eine Ausweitung ihrer bisherigen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen zunächst erproben, ohne dass der Rentenanspruch dadurch automatisch verloren geht. Der Erprobungszeitraum beträgt in der Regel sechs Monate.


Wenn das Einkommen nicht ausreicht

Wenn das Einkommen trotz anderer Leistungen nicht ausreicht, können je nach persönlicher Situation weitere Sozialleistungen infrage kommen. Welche Unterstützung möglich ist, hängt unter anderem von Einkommen, Vermögen, Wohnsituation und dem jeweiligen Leistungsanspruch ab.

Eine schwere Erkrankung verändert nicht nur den Alltag, sondern oft auch die finanzielle Situation. Du musst deshalb nicht sofort entscheiden, ob du deinen Beruf vollständig aufgeben kannst oder musst. Es kann sinnvoll sein, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten beraten zu lassen – zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt bzw. der EUTB oder einem Sozialverband.


Dieser Text dient als allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Sozial- oder Rechtsberatung. Die Voraussetzungen für einzelne Leistungen können sich unterscheiden und sollten im Einzelfall geprüft werden.




Text: AD-Selbsthilfe

Unsere Texte wurden mit viel Sorgfalt für Menschen mit Aortendissektion und ihre Angehörigen erstellt.
Bitte verwendet oder veröffentlicht sie nicht ohne vorherige Zustimmung der AD-Selbsthilfe.