GdB nach einer AD – was bedeutet das für dich?

                                                   

Nach einer Not-Operation ist vieles anders als vorher, lange Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte und die anschließenden körperlichen und psychischen Belastungen können den Alltag nachhaltig verändern. Manche Einschränkungen sind sichtbar, andere sieht man einem Menschen nicht an.

Vielleicht fragst du dich deshalb irgendwann: Kann ein Grad der Behinderung für mich sinnvoll sein? Was bedeutet er überhaupt – und wo kann ich ihn beantragen?Der GdB kann dabei helfen, gesundheitliche Einschränkungen offiziell feststellen zu lassen und bestimmte Nachteile auszugleichen.



Was bedeutet der GdB?

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben auswirken. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt.

Wichtig ist: Nicht allein die Diagnose entscheidet über den GdB. Entscheidend ist vielmehr, welche Auswirkungen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich auf dein tägliches Leben haben. Dabei werden mehrere Erkrankungen nicht einfach zusammengerechnet. Die Auswirkungen werden insgesamt betrachtet. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.

Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb durchaus einen unterschiedlichen GdB erhalten. Der GdB sagt außerdem nicht aus, wie "krank" oder leistungsfähig ein Mensch ist. Er beschreibt die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe.


Welche Unterstützung kann möglich sein?

Mit einem GdB können – abhängig von der Höhe des GdB, möglichen Merkzeichen und der persönlichen Situation – verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • steuerliche Erleichterungen
  • besonderer Kündigungsschutz
  • zusätzlicher Urlaub für Beschäftigte mit Schwerbehinderung
  • unter bestimmten Voraussetzungen eine frühere Altersrente
  • weitere Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche

Nicht jeder Anspruch entsteht automatisch. Manche Leistungen müssen gesondert beantragt werden und haben eigene Voraussetzungen.


Wie beantragt man einen GdB?

Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt – je nach Bundesland beispielsweise beim Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales.

Im Antrag werden unter anderem die behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und Therapeuten angegeben. Dazu können beispielsweise das Aortenzentrum, die Gefäßchirurgie, die Kardiologie, der Hausarzt oder eine Reha gehören. Die Behörde kann die medizinischen Unterlagen anfordern. Du kannst wichtige aktuelle Befunde und Arztberichte aber auch selbst beifügen.

Besonders hilfreich ist es, konkret zu beschreiben, wie sich deine gesundheitlichen Folgen im Alltag auswirken.

Zum Beispiel:

  • Was fällt dir heute schwerer als vor der Erkrankung?
  • Gibt es Einschränkungen bei Arbeit, Haushalt, Mobilität oder Freizeit?
  • Wie wirken sich Schmerzen oder Erschöpfung aus?
  • Gibt es Konzentrationsprobleme oder psychische Belastungen?
  • Was gelingt dir an einem guten Tag – und was fällt dir regelmäßig schwer?

Versuche dabei nicht nur zu beschreiben, was theoretisch möglich ist, sondern auch, was dich im Alltag tatsächlich belastet.


Und wenn der GdB zu niedrig ist oder der Antrag abgelehnt wird?

Ein Bescheid, mit dem du nicht einverstanden bist, muss nicht das Ende des Verfahrens sein. Du kannst den Bescheid zunächst genau prüfen und grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlende oder neue medizinische Unterlagen können nachgereicht werden.

Auch beim Widerspruch ist es wichtig, deine tatsächlichen Einschränkungen möglichst konkret zu beschreiben. Beratungsstellen, Sozialverbände oder andere geeignete Stellen können dich dabei unterstützen. Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben.


Eine Zahl sagt niemals alles über einen Menschen aus

Nach einer Aortendissektion kann sich das Leben verändern – auch dann, wenn man diese Veränderungen von außen nicht sieht. Ein GdB kann deine persönlichen Erfahrungen, Ängste, Erschöpfung oder täglichen Herausforderungen niemals vollständig abbilden. Aber er kann dabei helfen, gesundheitliche Einschränkungen offiziell zu berücksichtigen und bestehende Nachteile auszugleichen.


Wichtiger Hinweis: Wir sind keine juristische oder sozialrechtliche Beratungsstelle. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Welche Ansprüche bestehen, hängt immer von der persönlichen Situation und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.


Quellen: Sozialgesetzbuch IX – Schwerbehindertenrecht • Deutsche Rentenversicherung – Altersrente für schwerbehinderte Menschen



Unsere Texte wurden mit viel Sorgfalt für Menschen mit Aortendissektion und ihre Angehörigen erstellt. Bitte verwendet oder veröffentlicht sie nicht ohne vorherige Zustimmung der AD-Selbsthilfe.